Regeln für mehr Sicherheit

Generelles Verbot von Alkohol und Rauschmitteln

Die Arbeitsschutzbelehrung der Bauerfeind AG wurde überarbeitet. Damit die Sicherheit aller Beschäftigten gewährleistet wird, gelten nun folgende klaren Regeln: Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht ein absolutes Alkoholverbot – unabhängig von der Tageszeit. Die Arbeit darf nicht mit Restalkohol angetreten werden. Die 0,0-Promille-Grenze gilt in sämtlichen Unternehmensbereichen.

Geändert wurde die Regelung, weil es vorher Raum für Interpretationen gab: Bisher galt ein Alkoholverbot während der Arbeitszeit. Dies führte jedoch dazu, dass auf dem Firmengelände in Pausen oder nach Feierabend konsumiert wurde.

Marcus Feustel, Teamleiter Arbeitssicherheit/Brandschutz betont: „Unser Ziel ist es, dass alle Beschäftigten ihren Arbeitstag genauso gesund beenden, wie sie ihn begonnen haben. Wir möchten Unfälle, die durch Alkohol oder andere Rauschmittel entstehen können, verhindern.“ 

Die neue Regelung betrifft nicht nur Alkohol, sondern auch Cannabis und andere Rauschmittel. Der Konsum, der Besitz oder die Weitergabe entsprechender Substanzen ist auf dem gesamten Betriebsgelände sowie in Firmenfahrzeugen und auf Dienstreisen untersagt. 

Eine Ausnahme von diesem Alkoholverbot besteht lediglich für ausgewiesene betriebliche Anlässe, bei denen der Konsum ausdrücklich gestattet wird, zum Beispiel bei einem Mitarbeiterfest auf der Seestern-Panorama-Bühne. 

Die vollständige Regelung ist in der Arbeitsschutzbelehrung dokumentiert und im DMS zu finden unter: *35897 / Rev.13.